Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Therme Lindau GmbH („Therme Lindau“) und dem Gast über die Inanspruchnahme sämtlicher Bade-, Sauna-, Wellness- und Umkleidebereiche der Therme Lindau sowie über die Inanspruchnahme von Wellness-, Massage- und sonstiger Behandlungsangebote der Therme Lindau.

2. Vertragsabschluss und Entgelte
2.1. Der Vertrag zwischen Therme Lindau und dem Gast kommt durch Aushändigung des Chips beim Check-In im Eingangsbereich der Therme Lindau und Betreten des Bad- und Umkleidebereiches durch den Gast zustande.
2.2. Der an den Gast ausgegebene Chip dient als Zeiterfassungsmedium, als Spindschlüssel, als Zugangsberechtigung innerhalb verschiedener Bereiche (Sport- und Familienbad, Therme, Sauna) sowie als thermeninternes Zahlungsmittel, das mit einer Kreditfunktion ausgestattet ist. Jedem ausgegebenen Chip ist eine gesonderte Nummer zugeordnet, unter der im internen Abrechnungssystem jede Verwendung des Chips in der Therme als Zahlungsmittel registriert wird. Der an den Gast ausgehändigte Chip bleibt Eigentum der Therme Lindau.
2.3. Der Verzehr im Gastronomiebereich sowie weitere in der Anlage anfallende Gebühren für Leihwäsche, Massagen und Überzeit werden auf den Chip gebucht, der beim Check-In ausgehändigt wird. Am Ende des Besuches werden die noch offenen Leistungen mit dem Chip am Nachzahlautomaten bzw. Check-Out bezahlt.
2.4. Der Gast muss den Chip so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Hierfür hat er diesen mit dem installierten Armband am Körper, z.B. am Arm, zu tragen, bei Wegen in der Therme bei sich zu haben, nicht unbeaufsichtigt zu lassen und nicht an unbefugte Dritte zu übergeben. Jeder Verlust des Chips ist unverzüglich dem Empfangspersonal zu melden.
2.5. Bei Verlust der Zugangsberechtigung wird ein Betrag von 25,- € (zzgl. Kreditlimit 150,- € sofern der Chip nicht gesperrt werden kann) in Rechnung gestellt, was den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Wird die Zugangsberechtigung wieder gefunden wird der Betrag abzüglich der tatsächlich entstandenen Kosten zurückerstattet. Dem Besucher wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass die Therme Lindau ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag ausweist. Der Therme Lindau ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Gäste, die nicht bereit sind, das anfallende Entgelt zu entrichten, werden strafrechtlich verfolgt. Auf die strafrechtliche Vorschrift des § 265a StGB wird ausdrücklich hingewiesen.
2.6. Werden nur Massageleistungen in Anspruch genommen, ist der Massagebereich unmittelbar im Anschluss der Anwendung zu verlassen, anderenfalls wird ein Saunagrundtarif von mindestens 2 Stunden fällig.
2.7. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

3. Reservierung und Stornierung von Behandlungs- und Massageterminen
3.1. Reservierte Behandlungs- und Massagetermine sind vom Gast einzuhalten.
3.2. Eine kostenlose Stornierung ist nur bis 24 Stunden vor dem reservierten Termin möglich. Bei einer Stornierung weniger als 24 Stunden vor dem berechnet die Therme Lindau 100 % Stornierungskosten auf die gebuchte Leistung.
3.3. Verspätet sich der Gast zu einem reservierten Termin, hat er nur Anspruch auf die verbleibende Restzeit seines gebuchten Termins.

4. Haftung
4.1. Die Benutzung von Therme Lindau erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, Therme Lindau in einem verkehrssicheren Zustand zu halten.
4.2. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bestehen, soweit diese auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit beruhen, ohne Einschränkung nach den gesetzlichen Regeln. Andernfalls haftet die Therme Lindau nicht für die nur fahrlässige Pflichtverletzung, sei durch die Therme Lindau oder einen Dritten. Im Falle der fahrlässigen Verletzung vertragstypischer Pflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.
4.3. Bei Missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder fahrlässiger und vorsätzlicher Beschädigung haftet der Verursacher für den Schaden. Mutwillige Verunreinigungen werden mit einem Reinigungsentgelt von 30,- € belegt.
4.4. Dem Gast der Therme Lindau wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in die Therme zu nehmen. Von Seiten der Therme Lindau werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet die Therme Lindau nur nach den gesetzlichen Bestimmungen. Dies gilt auch bei Beschädigung durch Dritte. Dies gilt auch, wenn diese im Garderobenschrank eingeschlossen wurden.
4.5. Für eventuell Verfärbungen oder Beschädigungen an Badebekleidung oder Schmuck / Uhren lehnt der Betreiber jegliche Haftung ab. Dies kann durch die Wasserbeschaffenheit (konzentrierte Sole) bei empfindlichen Gegenständen auftreten.
4.6. Bei winterlicher Witterung kann es zu einem eingeschränkten Winterdienst auf den Park- und Außenflächen kommen. Die Benutzung der Außenflächen bei winterlicher Witterung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.

5. Verweis auf die Haus- und Badeordnung
5.1. Die neben diesen AGB bestehende Haus- und Badeordnung (Etikette) ist Bestandteil des Vertrages.

6. Besondere Bestimmungen
6.1. Für alle Gutscheine von der Therme Lindau gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren. Nach dieser Zeit verlieren sie ihre Gültigkeit.
6.2. Gutscheine sind vom Umtausch ausgeschlossen und werden bei Verlust nicht erstattet.
6.3. Wertgutscheine und Restguthaben werden grundsätzlich nicht gegen Bargeld ausgezahlt. Eine Barauszahlung oder Verrechnung von leistungsgebundenen Gutscheinen mit anderen Tarifen ist nicht möglich.
6.4. Gelöste Eintritte und Zeitgutschriften werden nicht zurückgenommen und können auch nicht verrechnet werden. Eine doppelte Rabattierung jeder Art ist grundsätzlich ausgeschlossen.

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